Unterstützen Sie uns bei der Umsetzung des Grundrechts auf Informationsfreiheit.
1. Sie wollen ein Bürgerbegehren für Informationsfreiheit in Ihrer Gemeinde starten?
2. Sie sind Bürgermeister/in oder Gemeinderat/in und wollen den Bürgern Ihrer Gemeinde Informationsfreiheit ermöglichen?
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen und Möglichkeiten zur Umsetzung von Informationsfreiheit zusammengestellt.
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3. Sie möchten einen Transparenzantrag für kommunale Betriebe als Bürgerbegehren starten?
Wir stellen Ihnen folgend einen Transparenzantrag als Muster zur verfügen, der von der ödp-Passau verwendet wurde! [mehr dazu...]
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oder kontaktieren Sie uns direkt unter IFG-Bayern@mehr-demokratie.de
Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?
Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
Jägerwirtstraße 3 - 81373 München
Tel. 089 - 821 17 74
ifg-bayern@mehr-demokratie.de