Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer gestern in Hamburg durchgeführten 19. Konferenz die Zusammenführung der bisher zersplitterten Regelungen zum Informationszugang der Bürgerinnen und...
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri erachtet ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern als sinnvoll. Dies geht aus dem kürzlich erschienenen Tätigkeitsbericht hervor.
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Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
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Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
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