Die folgenden Beispiele sind authentisch, die Ereignisse haben sich tatsächlich so zugetragen. Es handelt sich um Einzelfälle, aber gewiss nicht um bloße bedauerliche Ausnahmen; sie zeigen charakteristische, häufig wiederkehrende Situationen.
Deutsche Behörden haben die Pflicht Journalisten Auskunft zu geben. Doch manchmal muss sogar dieses Recht gerichtlich erzwungen werden. Da der Bürgermeister sich weigerte, eine Anfrage zu seiner Personalpolitik zu beantworten, beschwerte sich eine Zeitung über diese mangelnde Informationsbereitschaft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gab in zweiter Instanz dem Lokalreporter und seinem Blatt weitgehend recht. Der VGH befand, die Gemeinde müsse mehrere konkrete Fragen zu ihrer Personalpolitik beantworten und über die Beschlüsse einer nichtöffentlichen Sitzung informieren; oder zumindest erklären, was Auskünften aus dieser Sitzung entgegenstehe. (Süddeutsche Zeitung vom 26.8.04)
Seit 1995 haben Kommunen die Möglichkeit, GmbHs zu gründen. Eine Folge davon: Bürgernahe Themen wie Eintrittspreise für das Hallenbad, Gaspreise oder Bustarife, die vorher öffentlich im Stadtrat diskutiert wurden, werden jetzt in Aufsichtsratssitzungen behandelt, wo sie der Verschwiegenheitspflicht unterliegen; die öffentlichkeit wird damit ausgeschaltet. Gegen die Geheimhaltungspflicht städtischer GmbHs bildete sich eine Bürgerinitiative "Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik". Der Stadtrat verweigerte mehrheitlich die Zulassung eines entsprechenden Bürgerbegehrens. Darauf hin kam die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht. Die Richter erklärten: "Das Bürgerbegehren ist zuzulassen ... Die Organe der kommunalen GmbHs geben rechtlich zwar eigenes, faktisch aber das Geld der Bürger aus. ... Geheimniskrämerei erzeugt Misstrauen. Demokratie erfordert Transparenz der Entscheidungen." (VG Regensburg Urteil vom 2.2.2005, Aktenzeichen RN 3 K 04.01408)
Ein häufiges Argument gegen Informationsfreiheit ist, dass dies die Bürger nicht interessiert. Was sagen die Bürgern in Bayern dazu?
Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?
Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Bündnis für Informationsfreiheit
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