Nach dem Kreisausschuss haben sich die Erdinger Stadträte im Verwaltungs- und Finanzausschuss gegen den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung ausgesprochen. Nur Antragstellerin Roswitha Bendl (ÖDP) und Hans Egger (Erding Jetzt) plädierten in der Sitzung am Dienstagabend dafür.
ÖDP und Erding Jetzt hatten schon im Kommunalwahlkampf dafür geworben, für mehr Transparenz in der Stadtverwaltung sorgen zu wollen. Die Satzung soll nach Ansicht der ÖDP Bürgern den Zugang zu amtlichen Unterlagen ermöglichen. sofern diese städtische Themen betreffen und nicht der Geheimhaltung unterliegen, Die ÖDP bezieht sich auf ein entsprechendes Bundesgesetz, das seit 2006 in Kraft ist. Demnach ist nicht mehr der Zugang zu Behörden-Informationen an Bedingungen geknüpft, sondern deren Geheimhaltung. In vielen. Bundesländern gebe es bereits entsprechende Satzungen, so Bendl, nur in Bayern nicht.
Im Freistaat hätten sie aber Kommunen wie Kitzingen, Bad Aibling oder Prien ein geführt. Die Nachfrage des Bürgers ist allerdings zurückhaltend. In Prien habe es seither drei Anfragen gegeben, so Bendl.
Rainer Mehringer (UWE) merkte an, dass sich die Bürger nicht nur an die Stadtverwaltung. sondern auch an die Mandatsträger wenden könnten: "Das Recht, das dem Bürger hier gewährt wird, ist für mich ausreichend." Auch Markus Marschall (SPD) stellte den Bedarf einer Satzung in Zweifel, erinnerte aber daran, dass die Verwaltung Protokolle aus öffentlichen Sitzungen ins Internet stellen. könnte.
Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?
Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
Jägerwirtstraße 3 - 81373 München
Tel. 089 - 821 17 74
ifg-bayern@mehr-demokratie.de