08. Februar 2010

Augsburg: "Die Stadt traut sich nicht"

Von: Die Augsburger Zeitung - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur

Ein Grüner Antrag auf Erlass einer Augsburger Informationsfreiheitssatzung auf kommunaler Ebene wurde jetzt von der Stadt abgelehnt.

Mehr dazu finden Sie hier.


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Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!

 

Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.

Akteneinsichtsrechte

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
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