Am 24.2.2010 hat der Gemeinderat von Sinzing den Antrag der SPD-Fraktion auf Erlass einer sog. "Informationsfreiheitssatzung" angenommen. Gegen die Stimmen der CSU und gegen das Votum der Verwaltung sprach sich damit die Mehrheit der Räte für mehr Transparenz in Verwaltungsangelegenheiten der Gemeinde aus.
In Bayern fehlt im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern und dem Bund eine gesetzliche Regelung des freien Informationszugangs für alle Bürger. Eine bayernweite Initiative erarbeitete im Jahr 2006 einen Satzungsentwurf, der den Kommunen die Möglichkeit gibt, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Sinzing ist nach Prien am Chiemsee, Grasbrunn, Pullach, Kitzingen und Bad Aibling die sechste bayerische Gemeinde, die ihren Bürgerinnen und Bürgern einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft für alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einräumt, - mithin auch die erste in der Oberpfalz.
"Es würde mich freuen, wenn viele Oberpfälzer Gemeinden nachziehen", so Gemeinderatsmitglied Fabian Michl, der für seine Fraktion die Kitzinger Satzung an die Sinzinger Verhältnisse angepasst hat. Von der Verwaltung wurde bestritten, dass eine solche Regelung notwendig ist. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Rechtsposition der Bürger gegenüber der Gemeinde dadurch gestärkt wird. Der Auskunftsanspruch geht weit über die bisherigen - verfahrensrechtlichen - Regelungen hinaus, die nur Verfahrensbeteiligte betrafen. Ab 1. Juni haben alle Sinzinger einen voraussetzungslosen Auskunftsanspruch bezüglich aller bei der Gemeinde verfügbaren Informationen, die nicht dem Datenschutz unterfallen. Die Satzung gilt zunächst für ein Jahr. Sie wird unbefristet gültig, falls der Gemeinderat bis zum 31.05.2011 nichts Gegenteiliges beschließt
Die SPD-Räte wollten mit ihrem Vorschlag auch die Nutzung neuer Medien durch die Gemeinde voranbringen. Durch die Einstellung von Informationen ins Internet kann sich die Verwaltung von ihrer Auskunftspflicht befreien; dadurch wird ein Anreiz geschaffen, moderne Kommunikationsmittel stärker zu nutzen.
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Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
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