Informationsfreiheit - Rechtliche Grundlagen

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

Neben dem Bundesgesetz gibt es zur Zeit zehn Landesgesetze in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt.

 

In Beratung sind Entwürfe für Informationsfreiheitsgesetze derzeit in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

 

In Bayern, Niedersachsen und Sachsen lehnten bisher die Parlamente Akteneinsichtsrecht für ihre Bürger ab.

Folgend finden Sie eine Sammlung über sämtliche Gesetze, parlamentarische Beratungen und Entwürfe zur Informationsfreiheit in Deutschland.

Anmerkung, Kritik oder Fragen?

Wenden Sie sich bitte an Dr. Heike Mayer

Wissen

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Ausgewähltes Informationsmaterial des Bündnisses für Informationsfreiheit.

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