Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
Neben dem Bundesgesetz gibt es zur Zeit 11 Landesgesetze in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.
In Beratung sind Entwürfe für Informationsfreiheitsgesetze derzeit in Hessen und Baden-Württemberg.
In Bayern, Niedersachsen und Sachsen lehnten bisher die Parlamente Akteneinsichtsrecht für ihre Bürger ab.
Folgend finden Sie eine Sammlung über sämtliche Gesetze, parlamentarische Beratungen und Entwürfe zur Informationsfreiheit in Deutschland.
Wenden Sie sich bitte an Dr. Heike Mayer
Auskunftsrechte gegenüber GmbHs mit öffentlichen Auftrag oder Steuerung
Recht auf Zugang zu Umweltinfomationen in Bayern und Deutschland
Ausgewähltes Informationsmaterial des Bündnisses für Informationsfreiheit.
Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
Jägerwirtstraße 3 - 81373 München
Tel. 089 - 821 17 74
ifg-bayern@mehr-demokratie.de