Ein Antrag auf Umweltinformationen kann formlos in der dafür zuständigen Behörde eingereicht werden. Rechtliche Begründungen müssen nicht angegeben werden. Das neue bayrische Umweltinformationsgesetz erlaubt in Bayern einen voraussetzungslosen Anspruch auf Umweltinformationen.
Für die Behörden des Bundes ist die Rechtsquelle das Umweltinformationsgesetz des Bundes.
Folgend möchten wir Ihnen einen bereits eingereichten Antrag zur Verfügung stellen. Dieser Musterantrag wurde zu dem Fall des Braunbären "Bruno" gestellt, welcher im Landkreis Miesbach abgeschossen wurde. Für Anträge ab 2007 gilt als Rechtsquelle das Umweltinformationsgesetz für Bayern (GVBL 2006 Nr. 26, S. 933).
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UIG-Abschuss_des_Braunbaeren.pdf Musterantrag zu dem Fall des Abschusses von dem Braunbären "Bruno" |
43 K |
Seit dem 8 Dezember 2006 existiert das bayerische Umweltinformationsgesetz! (GVBL 2006 Nr. 26, S. 933)
Jeder Bürger in Bayern hat das Recht einen Antrag auf Umweltinformationen zu stellen. Beispiele wären wie hoch Luftverschmutzungswerte in der Umgebung sind oder auch welche Auswirkungen Umweltchemikalien auf den Mensch haben!
Weitere Informationen dazu unter - Was sind Umweltinformationen?
Vorschläge für einen Antrag auf Umweltinformationen - Musterantrag auf Umweltinformationen in Bayern
Rechtliche Grundlagen zu allen Gesetzesinitiativen in Deutschland
Auskunftsrechte gegenüber GmbHs mit öffentlichen Auftrag oder Steuerung
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