Rechtliche Grundlagen

Richtlinie 2003/4/EG

Die bereits seit 1992 existierende Richtlinie 90/313/EWG wurde im Jahre 2003 durch die neue Richtlinie 2003/4/EG ersetzt. Diese Rechtsvorschrift ist bindend und direkt anwendbar, soweit kein anderes nationales Recht andere Regelungen vorsieht.


Das Umweltinformationsgesetz in Deutschland

Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG war ein neues Umweltinformationsgesetz auf Bundesebene von Nöten, das am 14. Februar 2005 in Kraft trat.

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte nahezu wörtlich. Allerdings gilt das UIG, aufgrund mehrerer Bundesverwaltungsgerichtsurteile, nun nur noch für informationspflichtige Stellen des Bundes und unmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts des Bundes.

Das hat zur Folge, dass die Bundesländer selber zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet sind und falls dies nicht geschieht, die EU-Richtlinie direkt anwendbar ist.


Die Umweltinformationsrechte in den Bundesländern

Bisher können sich die Bürger in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf ein Gesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, berufen.

Weitere Gesetzentwürfe sind unter anderem in Nordrhein-Westfalen in Beratung.

 

Umweltinformationsgesetz in Bayern

Seit dem 8 Dezember 2006 existiert das bayerische Umweltinformationsgesetz! (GVBL 2006 Nr. 26, S. 933)

Jeder Bürger in Bayern hat das Recht einen Antrag auf Umweltinformationen zu stellen. Beispiele wären wie hoch Luftverschmutzungswerte in der Umgebung sind oder auch welche Auswirkungen Umweltchemikalien auf den Mensch haben!

Weitere Informationen dazu unter - Was sind Umweltinformationen?

Vorschläge für einen Antrag auf Umweltinformationen - Musterantrag auf Umweltinformationen in Bayern

Wissen

Rechtliche Grundlagen zu allen Gesetzesinitiativen in Deutschland

Auskunftsrechte gegenüber GmbHs mit öffentlichen Auftrag oder Steuerung

Ausgewähltes Informationsmaterial des Bündnisses für Informationsfreiheit.

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