Rechtliche Grundlagen - Brandenburg

19. März 1998 Gesetz: Brandenburger Akteneinsichtsrecht tritt in Kraft!

Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz für Brandenburg tritt in Kraft.

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26. Februar 1998 2. Lesung: Das AERG wird angenommen

In der 2. Lesung nimmt der Landtag die im Innenausschuss beschlossene Fassung an und lehnt den Änderungsantrag (DS 2/5046) der PDS ab. (BePr 2/80 S.53-65)

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17. Februar 1998 Ausschuss: Der Innenausschuss empfiehlt die Zustimmung

Der Gesetzentwurf wird von dem im Innenausschuss beschlossenen Fassung angenommen und dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. (Drucksache 2/4999)

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18. September 1997 1. Lesung: Landtag überweißt Entwurf an die Ausschüsse

In der 1. Lesung beschließt der Landtag den Gesetzentwurf an den Innenausschuss (federführend) zu überweisen. (BePr 2/69 S.40-49)

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02. September 1997 Entwurf: SPD bringt Entwurf für Akteneinsichtsrecht (AERG) in den Landtag ein.

Die Landesregierung (SPD) bringt einen Gesetzentwurf zum "Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz" in den Landtag ein.

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Folgend finden Sie eine Sammlung über sämtliche Gesetze, parlamentarische Beratungen und Entwürfe zur Informationsfreiheit in Deutschland.

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Wenden Sie sich bitte an Dr. Heike Mayer

Wissen

Auskunftsrechte gegenüber GmbHs mit öffentlichen Auftrag oder Steuerung

Recht auf Zugang zu Umweltinfomationen in Bayern und Deutschland

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