Informationsfreiheit in den Bundesländern

In vier Bundesländern gibt es aber bereits seit einigen Jahren Informations-Freiheitsgesetze auf Länderebene: Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2006 kamen Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland hinzu, in 2007 Thüringen und in 2008 Sachsen Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Hier haben Bürger die Möglichkeit, Akten aus den Landes- und Kommunalbehörden einzusehen.

Akteneinsichtsrechte der Bundesländer

 

Befreite Dokumente

Der Chaos Computer Club e.V. (CCC) und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD) haben eine Aktensammelstelle der Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes eingerichtet. Damit soll erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst leicht und schnell von den Informationsfreiheitsgesetzen profitieren können. Dort können Sie die Dokumente, die Sie aus den Akten-kellern "befreit" und vielleicht teuer bezahlt haben, unkompliziert auch anderen Interessierten zugänglich machen bzw. selbst von dort gesammelten Akten profitieren.

Link zur Aktensammelstelle

Letzte Entwicklungen (ohne Bayern)

03. Januar 2012 Frankfurt: Piraten beantragen Informationsfreiheits-Satzung für Landeshauptstadt

Die Fraktion der Piratenpartei und der Europaliste für Frankfurt (ELF) in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat am 3.1.2012 den Antrag gestellt, eine Informationsfreiheitssatzung für Frankfurt auszuarbeiten. Die...

Kategorie: I.org - Hessen

13. Dezember 2011 Braunschweig: Stadtrat lässt Informationsfreiheits-Satzung erstellen

In seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 hat der Stadtrat die Verwaltung der Stadt Braunschweig beauftragt, eine Informationsfreiheits-Satzung auf Grundlage des Antrages der LINKEN  vom 29.10.11 zur übernächsten Sitzung des...

Kategorie: I.org - Niedersachen, IFG - Niedersachen

09. Dezember 2011 Hamburg: Erste Hürde für Transparenzgesetz genommen

Volksinitiative erfolgreich!

Kategorie: I.org - Hamburg, IFG - Hamburg

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Informationsfreiheit

Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.

Akteneinsichtsrechte

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

Fragen Sie uns!

Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?

Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen rund um die Informationsfreiheit und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!

 

Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.

Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
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Tel. 08071 - 5975120
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