In vier Bundesländern gibt es aber bereits seit einigen Jahren Informations-freiheitsgesetze auf Länderebene: Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2006 kamen Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland hinzu, in 2007 Thüringen und in 2008 Sachsen Anhalt und Rheinland-Pfalz.
Hier haben Bürger die Möglichkeit, Akten aus den Landes- und Kommunalbehörden einzusehen.
Akteneinsichtsrechte der Bundesländer
Befreite Dokumente
Der Chaos Computer Club e.V. (CCC) und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD) haben eine Aktensammelstelle der Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes eingerichtet. Damit soll erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst leicht und schnell von den Informationsfreiheitsgesetzen profitieren können. Dort können Sie die Dokumente, die Sie aus den Akten-kellern "befreit" und vielleicht teuer bezahlt haben, unkompliziert auch anderen Interessierten zugänglich machen bzw. selbst von dort gesammelten Akten profitieren.
In einem dritten Anlauf versuchen B90/Die Grünen und die SPD ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen zu etablieren. Dazu haben sie eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Wesentlichste Merkmale des Gesetzentwurfes von B90/Die...
Am 28. Februar 2009 ist das Gesetzes zum Neuerlass des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes in Kraft getreten. Der Anwendungsbereich des HmbIFG erstreckt sich nunmehr auch auf den Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung....
Weil die Landesregierung weiterhin kein Informationsfreiheitsgesetz will, hat jetzt die Alternative Liste Alsfeld sich für Akteneinsicht auf kommunaler Ebene eingesetzt und eine Informationsfreiheitssatzung nach Passauer Vorbild...
Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
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Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Bündnis für Informationsfreiheit
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