Informationsfreiheit in den Bundesländern

In vier Bundesländern gibt es aber bereits seit einigen Jahren Informations-freiheitsgesetze auf Länderebene: Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2006 kamen Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland hinzu, in 2007 Thüringen und in 2008 Sachsen Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Hier haben Bürger die Möglichkeit, Akten aus den Landes- und Kommunalbehörden einzusehen.

Akteneinsichtsrechte der Bundesländer

 

Befreite Dokumente

Der Chaos Computer Club e.V. (CCC) und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD) haben eine Aktensammelstelle der Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes eingerichtet. Damit soll erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst leicht und schnell von den Informationsfreiheitsgesetzen profitieren können. Dort können Sie die Dokumente, die Sie aus den Akten-kellern "befreit" und vielleicht teuer bezahlt haben, unkompliziert auch anderen Interessierten zugänglich machen bzw. selbst von dort gesammelten Akten profitieren.

Link zur Aktensammelstelle

Letzte Entwicklungen (ohne Bayern)

07. April 2008 Gesetzentwurf der SPD für Informationsfreiheitsgesetz RLP vorgelegt

Bündnis Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz kritisiert: "Gesetzentwurf greift zu kurz"

Kategorie: IFG - Rheinlandpfalz, I.org - Rheinlandpfalz

03. Januar 2008 Baden-Württemberg: Keine Chance für Informationsfreiheitsgesetz

In Baden-Württemberg werden die Bürger auch in den kommenden Jahren keine umfassende Einsicht in Verwaltungsakten bekommen.

Kategorie: IFG - Baden Württemberg, I.org - Baden Württemberg

20. Dezember 2007 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz beschlossen

Der Landtag hat am 20. Dezember 2007 das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) beschlossen (GVBl. S. 256)

Kategorie: I.org - Thüringen, IFG - Thüringen

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Informationsfreiheit

Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.

Akteneinsichtsrechte

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

Fragen Sie uns!

Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?

Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!

 

Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.

Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
Jägerwirtstraße 3 - 81373 München
Tel. 089 - 821 17 74
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