Informationsfreiheit in den Bundesländern

In vier Bundesländern gibt es aber bereits seit einigen Jahren Informations-freiheitsgesetze auf Länderebene: Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2006 kamen Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland hinzu, in 2007 Thüringen und in 2008 Sachsen Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Hier haben Bürger die Möglichkeit, Akten aus den Landes- und Kommunalbehörden einzusehen.

Akteneinsichtsrechte der Bundesländer

 

Befreite Dokumente

Der Chaos Computer Club e.V. (CCC) und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD) haben eine Aktensammelstelle der Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes eingerichtet. Damit soll erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst leicht und schnell von den Informationsfreiheitsgesetzen profitieren können. Dort können Sie die Dokumente, die Sie aus den Akten-kellern "befreit" und vielleicht teuer bezahlt haben, unkompliziert auch anderen Interessierten zugänglich machen bzw. selbst von dort gesammelten Akten profitieren.

Link zur Aktensammelstelle

Letzte Entwicklungen (ohne Bayern)

11. Juli 2007 Thüringen: SPD zieht Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz zurück

Die SPD-Landtagsfraktion hat gestern ihren eigenen Gesetzentwurf für umfassende Auskunftsrechte der Bürger gegenüber Verwaltungsbehörden kurz vor der Abstimmung im Landtag komplett zurückgezogen.

Kategorie: IFG - Thüringen

31. Mai 2007 Hessen: IFG-Entwürfe erneut abgelehnt

Der Landtag in Hessen hat in seiner 135. Sitzung vom 31. Mai 2007 den IFG-Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz) 16/5913 in...

Kategorie: IFG - Hessen, I.org - Hessen

24. Mai 2007 Thüringen: Änderungsanträge von SPD und CDU

Inzwischen haben sowohl SPD als auch CDU jeweils einen Änderungsantrag zum SPD-Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für Thüringen eingereicht, die beide erneut zur schriftlichen Begutachtung verschickt wurden.

Kategorie: IFG - Thüringen, I.org - Thüringen

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Informationsfreiheit

Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.

Akteneinsichtsrechte

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

Fragen Sie uns!

Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?

Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!

 

Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.

Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
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Tel. 089 - 821 17 74
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