Informationsfreiheit schafft Transparenz und Vertrauen

Die folgenden Beispiele stammen aus Bundesländern, in denen es ein Recht auf Akteneinsicht gibt. Sie machen den Nutzen deutlich, den ein solches Recht für jeden Bürger hat und zeigen, wie Informationsfreiheit funktioniert.

Stadtwerke gewähren Einsicht in Prüfungsunterlagen Eine Stadt prüfte für den Bau einer Abfallverbrennungsanlage mehrere Standorte. Als sich sich auf einen Standort festlegte, regte sich in der Bevölkerung Widerstand dagegen und es bildete sich eine Bürgerinitiative. Die Bürger wandten sich an die Stadtwerke, die die alternativen Standort-prüfungen durchgeführt hatten, und baten um Einsicht in die entsprechenden Unterlagen. Dies wurde zunächst verweigert. Auch nachdem die Ratsver-sammlung die Stadtwerke aufforderte, die Untersuchung zu veröffentlichen, waren die Stadtwerke nicht dazu bereit. Die Bürgerinitiative wandte sich daraufhin an den Informationsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein. Durch sein Eingreifen wurde erreicht, dass die gewünschten Unterlagen im Internet veröffentlicht wurden.
(Aus dem Tätigkeitsbericht des schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2004)

Transparentes Geschenk für den Bürgermeister Ein Bürgermeister hatte von drei ortsansässigen Unternehmen eine 5200 Euro teure Amtskette geschenkt bekommen, die er zu besonderen offiziellen Anlässen trägt. Bürger wollten wissen, wer die Spender seien; da diese aber ungenannt bleiben wollten, gab der Bürgermeister ihre Namen nicht preis. Bald machten Spekulationen und Gerüchte die Runde, dass er wohl bestech-lich sei. Zwei der unter Druck geratenen Unternehmen gaben sich schließlich selbst zu erkennen, auch der dritte war einverstanden, namentlich genannt zu werden. Allerdings bestand der Bürgermeister darauf, den dritten Namen zu verschweigen - Begründung: "Man muss dafür sorgen, dass ein letztes Geheimnis bleibt." Mehrere Bürger verlangten schließlich Akteineinsicht nach dem in Nordrhein-Westfalen geltenden Informationsfreiheitsgesetz. Nachdem der Bürgermeister dies verweigerte, zog ein Bürger vor Gericht. Das Verwaltungsgericht bestätigte, dass das öffentliche Interesse an Transparenz gegenüber dem Interesse der Spender, anonym zu bleiben, Vorrang habe.
(Quelle: Neue Ruhr/Rhein Zeitung 2004)

Informationsfreiheit

Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.

Akteneinsichtsrechte

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

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