Jeder Bürger kann sich über öffentliche Angelegenheiten in seiner Kommune informieren - auch über Fragen, die in öffentlichen Sitzungen des Stadt- oder Gemeinderates vielleicht nicht ausreichend geklärt wurden. Jeder kann Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen usw. nachlesen.
Bürgerinitiativen können für ihre Arbeit auf Informationen zurückgreifen, die ihnen von betroffener Seite womöglich absichtlich vorenthalten werden. Sie würden einen rechtlich abgesicherten Zugang zum "Herrschaftswissen" erhalten.
Informationsfreiheit ist ein Erfordernis der Pressefreiheit. Journalisten können zuverlässiges Datenmaterial beziehen statt auf die offiziellen Pressemitteilungen der Behörden oder die Auskunftwilligkeit von Insidern angewiesen zu sein. Die Recherche von Journalisten - unverzichtbar als Mittel der Kontrolle - wird so erleichtert.
Für Wirtschaftsunternehmen können Informationen aus der öffentlichen Verwaltung eine wertvolle Entscheidungsgrundlage etwa für Standortausbau, Produktentwicklung, Personalpolitik usw. sein. Die Angst, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse könnten durch ein IFG publik werden, sind unbegründet. Ein Blick in die USA zeigt, dass Anträge auf Akteneinsicht dort zu 80 Prozent von Privatunternehmen gestellt werden.
Behörden-Mitarbeiter haben persönlich nichts zu verbergen. Einen Antragsteller mit Informationen zu versorgen, ist ein heute vielfach schon selbstverständlicher Service. Eine bürgerfreundliche Behörde zeigt, dass sie sich bewusst ist: Eine Verwaltung ist für die Bürger da - nicht umgekehrt.
Politiker, die sich für ein Akteneinsichtsrecht stark machen, stellen unter Beweis, dass sie modern denken, bürgernah handeln und unsere Demokratie zu stärken bereit sind. Der ehemalige EU-Kommissionspräsident Romano Prodi stellte seinen amtlichen Briefwechsel ins Internet. Diesem guten Beispiel sollten Politiker in Deutschland folgen.
Schließlich hat die Gesellschaft überhaupt einen Nutzen: Informationsfreiheit kann dazu beitragen, Verschwendung von Steuergeldern einzudämmen und Betrug und Korruption zu erschweren.
Ein häufiges Argument gegen Informationsfreiheit ist, dass dies die Bürger nicht interessiert. Was sagen die Bürgern in Bayern dazu?
Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?
Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
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