Was sind Umweltinformationen?

Nach Definition der EU-Richtlinie 2003/4/EG umfassen "Umweltinformationen" sämtliche Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger materieller Form in den Bereichen:



Konkrete Beispiele für Umweltinformationen sind:


Mehr dazu finden sie z. B. unter: http://www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/umweltinformationsgesetz.htm

Umweltinformationsgesetz in Bayern

Seit dem 8 Dezember 2006 existiert das bayerische Umweltinformationsgesetz! (GVBL 2006 Nr. 26, S. 933)

Jeder Bürger in Bayern hat das Recht einen Antrag auf Umweltinformationen zu stellen. Beispiele wären wie hoch Luftverschmutzungswerte in der Umgebung sind oder auch welche Auswirkungen Umweltchemikalien auf den Mensch haben!

Weitere Informationen dazu unter - Was sind Umweltinformationen?

Vorschläge für einen Antrag auf Umweltinformationen - Musterantrag auf Umweltinformationen in Bayern

Wissen

Rechtliche Grundlagen zu allen Gesetzesinitiativen in Deutschland

Auskunftsrechte gegenüber GmbHs mit öffentlichen Auftrag oder Steuerung

Ausgewähltes Informationsmaterial des Bündnisses für Informationsfreiheit.

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