Was sind Umweltinformationen?

Nach Definition der EU-Richtlinie 2003/4/EG umfassen "Umweltinformationen" sämtliche Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger materieller Form in den Bereichen:

  • Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Land, Landschaft und natürliche Lebensräume die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich genetisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen.
  • Auswirkung von Faktoren (z.B. Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung oder Abfall) auf den Zustand der Umwelt.
  • Maßnahmen die sich auf genannten Umweltbestandteile und -faktoren aus-wirken oder wahrscheinlich auswirken, sowie Maßnahmen oder Tätigkeiten zum Schutz dieser Bestandteile.
  • Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts.
  • Wirtschaftliche Analysen und Annahmen der Maßnahmen, die sich auf genannten Umweltbestandteile und -faktoren auswirken.
  • Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit gegebenenfalls einschließlich der Kontamination der Lebensmittelkette, Bedingungen für menschliches Leben sowie Kulturstätten und Bauwerke in dem Maße, in dem sie vom Zustand oder den genannten Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten betroffen sind oder sein können.

Konkrete Beispiele für Umweltinformationen sind:

  • Informationen über die Auswirkungen von Umweltchemikalien auf das Hormonsystem. Sie können sich hier z.B. darüber informieren, inwieweit der Einsatz von anti-bakteriellen Reinigungsmitteln sinnvoll ist, welche Stoffe in diesen Reinigungsmit-teln enthalten sind und welche Auswirkungen diese Mittel auf die Umwelt haben.
  • Informationen über die Auswirkungen von Luftverunreinigungen auf Materialien (z.B. auf Bausubstanzen).
  • Informationen darüber, ob und welche Emissionen bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen (z.B. Tanklager) zu erwarten sind.

Mehr dazu finden sie z. B. unter: http://umweltbundesamt.de  und www.umweltinformationsrecht.de

Umweltinformationsgesetz in Bayern

Seit dem 8 Dezember 2006 existiert das bayerische Umweltinformationsgesetz! (GVBL 2006 Nr. 26, S. 933)

Jeder Bürger in Bayern hat das Recht einen Antrag auf Umweltinformationen zu stellen. Beispiele wären wie hoch Luftverschmutzungswerte in der Umgebung sind oder auch welche Auswirkungen Umweltchemikalien auf den Mensch haben!

Weitere Informationen dazu unter - Was sind Umweltinformationen?

Vorschläge für einen Antrag auf Umweltinformationen - Musterantrag auf Umweltinformationen in Bayern

Wissen

Rechtliche Grundlagen zu allen Gesetzesinitiativen in Deutschland

Auskunftsrechte gegenüber GmbHs mit öffentlichen Auftrag oder Steuerung

Ausgewähltes Informationsmaterial des Bündnisses für Informationsfreiheit.

Fragen Sie uns!

Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?

Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen rund um die Informationsfreiheit und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!

 

Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.

Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
Postfach 101041
80084 München
Tel. 08071 - 5975120
ifg-bayern@mehr-demokratie.de