Nach Definition der EU-Richtlinie 2003/4/EG umfassen "Umweltinformationen" sämtliche Informationen in schriftlicher, visueller, akustischer, elektronischer oder sonstiger materieller Form in den Bereichen:
Mehr dazu finden sie z. B. unter: http://www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/umweltinformationsgesetz.htm
Seit dem 8 Dezember 2006 existiert das bayerische Umweltinformationsgesetz! (GVBL 2006 Nr. 26, S. 933)
Jeder Bürger in Bayern hat das Recht einen Antrag auf Umweltinformationen zu stellen. Beispiele wären wie hoch Luftverschmutzungswerte in der Umgebung sind oder auch welche Auswirkungen Umweltchemikalien auf den Mensch haben!
Weitere Informationen dazu unter - Was sind Umweltinformationen?
Vorschläge für einen Antrag auf Umweltinformationen - Musterantrag auf Umweltinformationen in Bayern
Rechtliche Grundlagen zu allen Gesetzesinitiativen in Deutschland
Auskunftsrechte gegenüber GmbHs mit öffentlichen Auftrag oder Steuerung
Ausgewähltes Informationsmaterial des Bündnisses für Informationsfreiheit.
Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?
Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Bündnis für Informationsfreiheit
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