Informationsfreiheit - Deutschland

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Dieses gilt jedoch nur für die Behörden des Bundes.

Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes


Evaluation des Informationfreiheitsgesetzes

Im Rahmen einer Evaluierung des BundIFGs gibt es nun auch erstmals eine Zusammenstellung aller Anträge nach dem BundIFG im Jahr 2006. Erfasst sind alle Zahlen zu den Erstanträgen, Widersprüchen und Klagen aufgeschlüsselt nach Ressorts und deren Geschäftsbereichen.

IFG-Statistik.pdf

70 K

Weitere Themen

Zugang zu Umweltinfomationen

Im Zuge der schon länger existierenden EU-Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang zu Umweltinformationen werden von den Parlamenten in ganz Europa die Rechte der Bürger gestärkt. [mehr dazu...]

 

Verbraucherinformationsgesetz

Nach einer langen Vorgeschichte wurde das Verbraucherinformationsgesetz am 5. Juli 2007 durch den Bundestag mit Widerstand durch Die Linke, Die Grünen und FDP verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 21. September 2007 gebilligt und es wurde am 9. November 2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2558) verkündet. Es gilt auch für Bundesländer, die kein eigenes Landesgesetz erlassen und trat am 1. Mai 2008 in Kraft.

Kritik kam von den Oppositionsparteien und Verbraucherverbänden, die das Gesetz für "Verpackungsschwindel" halten.

 

Befreite Dokumente

Der Chaos Computer Club e.V. (CCC) und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD) haben eine Aktensammelstelle der Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes eingerichtet. Damit soll erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger möglichst leicht und schnell von den Informationsfreiheitsgesetzen profitieren können. Dort können Sie die Dokumente, die Sie aus den Aktenkellern "befreit" und vielleicht teuer bezahlt haben, unkompliziert auch anderen Interessierten zugänglich machen bzw. selbst von dort gesammelten Akten profitieren.

Link zur Aktensammelstelle

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Informationsfreiheit

Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.

Akteneinsichtsrechte

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

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Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.

Bündnis für Informationsfreiheit
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