Informationsfreiheit in Europa und der Welt

In fast 70 Ländern der Welt gibt es Informationsfreiheitsgesetze und damit ein gesetzlich garantiertes Recht auf Akteneinsicht. Schweden blickt auf die längste Tradition zurück; hier gibt es das Akteneinsichtsrecht schon seit dem 18. Jahrhundert. Seit in den USA 1967 der "Freedom of Information Act" (daher der deutsche Begriff "Informationsfreiheits-Gesetz") in Kraft getreten ist, sind zahlreiche Länder in Europa und der ganzen Welt diesem Beispiel gefolgt - zuletzt Indien, Japan und Mexiko ebenso wie Albanien, Nigeria und die Ukraine. Der moderne Grundsatz der Aktenöffentlichkeit ist ein Erfolg der Menschenrechtsbewegung in den USA, welcher zum Beispiel der Presseagentur AP ermöglichte, einen erfolgreichen Antrag auf Veröffentlichung der Verhörprotokolle in dem Gefangenenlager Guantanamo zu stellen.

 

Letzte Entwicklungen

14. April 2009 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte anerkennt Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung

Access Info Europe welcomes today's ruling by the European Court of Human Rights in which it recognises that when public bodies already hold information that is needed for public debate, the refusal to provide it to those who are...

Rubrik: IFG - Europa

27. November 2008 Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten

Die neue Konvention ist das erste völkerrechtliche Instrument zur Anerkennung eines allgemeinen Rechts auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.(verabschiedet vom Ministerkomitee am 27. November 2008)

 

Rubrik: IFG - Europa

25. Mai 2007 Grünbuch zur Informationsfreiheit in der EU

Die EU-Kommission hat am 18. April 2007 ein Grünbuch veröffentlicht mit dem Titel "Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft.

Rubrik: IFG - Europa

Informationsfreiheit

Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.

Akteneinsichtsrechte

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

Fragen Sie uns!

Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?

Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!

 

Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.

Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
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Tel. 089 - 821 17 74
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