In fast 70 Ländern der Welt gibt es Informationsfreiheitsgesetze und damit ein gesetzlich garantiertes Recht auf Akteneinsicht. Schweden blickt auf die längste Tradition zurück; hier gibt es das Akteneinsichtsrecht schon seit dem 18. Jahrhundert. Seit in den USA 1967 der "Freedom of Information Act" (daher der deutsche Begriff "Informationsfreiheits-Gesetz") in Kraft getreten ist, sind zahlreiche Länder in Europa und der ganzen Welt diesem Beispiel gefolgt - zuletzt Indien, Japan und Mexiko ebenso wie Albanien, Nigeria und die Ukraine. Der moderne Grundsatz der Aktenöffentlichkeit ist ein Erfolg der Menschenrechtsbewegung in den USA, welcher zum Beispiel der Presseagentur AP ermöglichte, einen erfolgreichen Antrag auf Veröffentlichung der Verhörprotokolle in dem Gefangenenlager Guantanamo zu stellen.
Die EU-Kommission hat am 18. April 2007 ein Grünbuch veröffentlicht mit dem Titel "Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft.
Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
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Bündnis für Informationsfreiheit
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