Informationsfreiheit in bayerischen Kommunen mit einer Informationsfreiheits-Satzung
Noch kann die bayerische Staatsregierung sich nicht entschließen, ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern einzuführen. Deshalb unser Vorschlag an die Bürgermeister, Stadträte oder Gemeinderäte der bayerischen Kommunen: Schaffen Sie vor Ort ein gläsernes Rathaus! Deshalb unser Appell an die Bürgerinnen und Bürger: Machen Sie sich stark für Informationsfreiheit in Ihrer Gemeinde!
Auch auf kommunaler Ebene gilt: Geheimhaltung schürt Misstrauen, Offenlegung schafft Vertrauen. Mit einer Informationsfreiheitssatzung kann eine Gemeinde sich selbst dazu verpflichten, die Verwaltungsvorgänge im Rathaus allgemein zugänglich und damit nachvollziehbar zu machen. Eine Gemeinde kann kein Gesetz erlassen, wohl aber kann sie für ihren eigenen Bereich eine Satzung beschließen - eine Informationsfreiheitssatzung. Damit werden die Vorgänge in der Verwaltung für jeden Bürger transparent und nachvollziehbar.
Zum Thema des Auskunftsrechts Einzelner gegenüber privatrechtlichen GmbHs, die einen öffentlichen Auftrag haben und in deren Vorstand Städte- bzw. Gemeindevertreter sitzen bietet das vom Verwaltungsgerichtshof zugelassene Bürgerbegehren der ödp-Passau einen guten Anhaltspunkt. Das Bürgerbegehren richtete sich gegen die Geheimhaltungspflicht in kommunalen GmbHs und zielte darauf die Gesellschaftsverträge zu ändern. Im Detail soll die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratsmitglieder beschränkt werden und den Medien alle Tagesordnungspunkte bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden
Die schon länger existierende EU-Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang zu Umweltinformationen ist europaweit zwingend umzusetzen, jedoch gibt es in Deutschland nur ein Gesetz für Bundesbehörden.
In Bayern erarbeitete die Staatsregierung auf Grund der zwingenden Vorgabe der EU einen Entwurf für ein Umweltinformationsgesetz. Dieser Gesetzentwurf (DS 15/5627) ist in weiten Teilen wörtlich von der EU-Richtlinie umgesetzt. Das Bündnis bewertet den Gesetzentwurf insgesamt inhaltlich positiv. Besonders die Argumentation des Umweltministeriums ist zu würdigen, da unter anderem auch sämtliche Argumente gegen ein Informationsfreiheitsgesetz entkräftet werden.
Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?
Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Bündnis für Informationsfreiheit
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