Pressemitteilungen

25. Mai 2007

Grünbuch zur Informationsfreiheit in der EU

Von: Dr. Heike Mayer

Die EU-Kommission hat am 18. April 2007 ein Grünbuch veröffentlicht mit dem Titel "Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft.

Die EU-Kommission hat am 18. April 2007 ein Grünbuch veröffentlicht mit dem Titel "Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Organe der Europäischen Gemeinschaft. Ein Überblick". Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der bisherigen Regelungen und Erfahrungen mit dem Ziel "zu überprüfen, ob die Verordnung geändert werden muss." (S.3) Eine solche Überprüfung stehe im Rahmen der 2005 aufgelegten "Europäische Transparenzinitiative" und deren "Bemühungen um mehr Transparenz" (ebd.) In dem Grünbuch macht die Kommission Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften und bittet die Öffentlichkeit, diese bis zum 15.7.2007 zu kommentieren und zu beurteilen. Zu diesem Zweck findet sich in dem Grünbuch ein Fragebogen mit der abschließenden Möglichkeit zu einer ausführlichen Stellungnahme.

 

Das Grünbuch ist zu finden unter ec.europa.eu/transparency/revision/index_de.htm


Informationsfreiheit

Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.

Akteneinsichtsrechte

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.

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Bündnis für Informationsfreiheit
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