Beim Bündnis Informationsfreiheit für Bayern herrscht große Freude darüber, dass mit Bad Aibling inzwischen die fünfte Kommune in Bayern eine solche Satzung beschlossen hat. "Zugang zu Informationen bedeutet, dass die Bürger an Planungen und Entscheidungen der Gemeinde teilhaben können. Offenlegung ist eine Voraussetzung dafür, dass das Handeln der Verwaltung besser nachvollzogen und akzeptiert werden kann", erklärt Bündnis-Sprecher Nikolaus Hoenning. "Informationsfreiheit ist das beste Mittel, um Politikverdrossenheit entgegen zu wirken."
Der Wunsch nach mehr Transparenz und Offenheit in bayerischen Behörden ist inzwischen über alle politischen Lager verbreitet. Das macht ein Blick auf die Kommunen deutlich, in denen Informationsfreiheit im Laufe des letzten Jahres eingeführt wurde. Während in Prien und Kitzingen jeweils unabhängige Wählergruppen die treibenden Kräfte waren, kam die Initiative in Grasbrunn von der SPD und in Pullach von einem FDP-Gemeinderat. Dass jetzt in Bad Aibling der Vorschlag von der CSU kam, zeige, so Bündnis-Mitbegründerin Heike Mayer, dass Informationsrechte für Bürger nicht Angelegenheit einer bestimmten Partei ist, sondern in allen Lagern als zeitgemäß und sinnvoll erachtet wird. "Nur mit Informationsfreiheit kann bürgernahe Politik gelingen. Es ist zu hoffen, dass diese entschlossenen Kommunen weitere Nachahmer finden. Den positiven Erfahrungen in Bund und Ländern, in Städten und Gemeinden kann sich auch die schwarz-gelbe Mehrheit im Bayerische Landtag nicht auf Dauer verschließen."
In elf Bundesländern gibt es Informationsfreiheitsgesetze, die Landes- und Kommunalbehörden dazu verpflichtet, Informationen auf Antrag offen zu legen. Weil die bayerische Staatsregierung seit Jahren die Einführung eines Landes-Gesetzes verweigert, appelliert das Bündnis Informationsfreiheit für Bayern an Städte und Gemeinden, Auskunftsrechte für Bürger auf kommunaler Ebene zu schaffen.
Informationen zum Bündnis siehe www.informationsfreiheit.org
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Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
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