foodwatch spricht von »Verpackungsschwindel«
Selbst nach Gammelfleischfunden besteht für Behörden keine Auskunftspflicht. Der Bundestag hat am Donnerstag Abend mit den Stimmen der großen Koalition das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verabschiedet. Die Linke, Grüne und FDP stimmten dagegen. Während die CDU-Abgeordnete Ursula Heinen von »einem guten Tag für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland« sprach, hatten die wichtigsten Verbraucherorganisationen das Gesetz bis zuletzt massiv kritisiert. So bezeichnete foodwatch das Gesetz als »Verpackungsschwindel«: »Wo Verbraucherinformation draufsteht, sind nicht mehr Informationsrechte für Verbraucher drin.«
Bereits im Sommer 2006 hatte der Bundestag ein erstes solches Gesetz beschlossen. Bundespräsident Horst Köhler lehnte dessen Unterzeichnung wegen föderaler Aspekte jedoch ab. Vor dem jetzigen zweiten Anlauf forderten Verbraucherschützer, die Gelegenheit für eine gründliche Überarbeitung des Textes zu nutzen. Die Bundesregierung legte aber einen bis auf die föderalen Regelungen fast unveränderten Entwurf vor.
Anlass für das Gesetz war der sogenannte Gammelfleischskandal Ende 2005. Damals hatten Behörden in einer Reihe von Betrieben verdorbenes Fleisch gefunden, die Öffentlichkeit aber nicht über die Namen der betroffenen Firmen aufgeklärt. Die entsprechende Stelle im Text ist allerdings nur etwas weniger vage als zuvor: Die »zuständige Behörde kann die Öffentlichkeit« unter Nennung des Firmennamens informieren, hieß es bislang. Nun ist das Wort »kann« durch »soll« ersetzt worden, von einer Pflicht zur Information ist nicht die Rede.
Die seitens der Koalition beschworenen verbesserten Auskunftsrechte für Verbraucher würden durch zahlreiche Detailregelungen wieder entwertet, monieren Verbraucherschützer und Opposition. »Der Gesetzentwurf kennt 15 Gründe, aus denen die Auskunft verweigert werden kann«, so der FDP-Abgeordnete Hans-Michael Goldmann. Das betrifft insbesondere sogenannten Betriebsgeheimnisse. »Die Unternehmen dürfen selbst bestimmen, was ein Betriebsgeheimnis ist«, sagte Ulrike Höfken (Grüne). In der Kritik steht auch die Auskunftsgebühr, die »kostendeckend« sein soll. Goldmann befürchtet, dass sich »normale Verbraucher« die Durchsetzung des Informationsanspruchs daher nicht leisten können. Bereits in einer Anhörung Mitte Juni hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar diese Kostenregelung beanstandet. Damit falle das VIG hinter das bisher für Bundesbehörden geltende Informationsfreiheitsgesetz zurück, in dem eine Obergrenze für Gebühren festgeschrieben ist.
Karin Binder (Die Linke) bezeichnete das neue Gesetz als »Bürokratiebeschaffungsprogramm«. Vereinfachende Vorschläge, so die foodwatch-Forderung nach Veröffentlichung aller Lebensmittelkontrollen im Internet, waren am Widerstand der Koalition gescheitert. Lobbyisten wie der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels haben offenbar ganze Arbeit geleistet. Dieser hatte beharrlich vor einer »Verunsicherung« der Konsumenten durch »ungeprüfte Informationen gewarnt. Auch die SPD zeigte sich nicht ganz zufrieden mit der Neuregelung. Elvira Drobinski-Weiß bedauerte, dass das neue Gesetz fast ausschließlich Lebensmittel und Kosmetika betrifft. Die Einbeziehung von Dienstleistungen und technische Geräte hatte die CDU verhindert. Das Gesetz tritt im Januar 2008 in Kraft, nach zwei Jahren soll es überprüft werden.
Von Jan Eisner
Aus Die Tageszeitung junge Welt, 07.07.2007, Inland, Seite 4.
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