Süddeutsche Zeitung: "Offenheit gegenüber Bürgern ist nicht gerade Tradition in den Behörden." - Horst Seehofer: "Da muss sich etwas ändern."
(Interview mit dem Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) in der Süddeutschen Zeitung vom 14.5.2008)
Über Korruption und Untreue in bayerischen Rathäusern berichtet die "Süddeutsche Zeitung" vom 22.2.2008 unter der Überschrift: "Von Sonnengöttern und Spargelpäpsten. Wenn sich Bürgermeister für unantastbar halten, werden sie leicht ein Fall für den Staatsanwalt, wie die Beispiele Pröckl (Schrobenhausen) und Schröpf (Weiden) zeigen."
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Josef Pöckl wurde 2005 vom Landgericht Ingolstadt wegen Untreue zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, verlor sein Amt als Bürgermeister und seine Pensionsansprüche aus 33 Dienstjahren. Die "Süddeutsche Zeitung" erläutert dazu: "Allzu großzügig hatte der Bürgermeister in die Stadtkasse gegriffen. Mal zahlte er die Geburtstagsfeier eines Altenheimleiters, ein anderes Mal ließ er den Hof des örtlichen Rot-Kreuz-Heimes auf Stadtkosten teeren. Alles wäre halb so schlimm gewesen, hätte nicht bereits das Amtsgericht Plöckl zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe plus 10.000 Euro Strafe wegen Korruption verurteilt. Der hatte sich nämlich zinsgünstige 20.000 Euro von einem Bauträger geliehen, mit dem er auch von Amts wegen zu tun hatte.
Einsichtig zeigte sich Josef Plöckl, 64, trotz alledem nicht. Er werde bestraft für '33 Jahre Dienst für Volk, Vaterland und Bürger', jammerte er, und im Übrigen: 'Ich habe nur getan, was Tausende anderer bayerischer Bürgermeister auch tun.' Tatsächlich? Weder Innenministerium noch Landesanwaltschaft können Auskunft geben, wie viele der knapp 2050 Gemeinde- und Stadtoberhäupter sich seit der Kommunalwahl 2002 straf- und disziplinarrechtlich verheddert haben. Es waren einige, und oft ging es darum, dass kommunale Mittel zweckentfremdet ausgegeben wurden. [...]" http://www.sueddeutsche.de/bayern/artikel/468/159039/print.html
In Schleswig-Holstein gibt es seit 2000 ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG-SH), das den Zugang zu Informationen von Landesbehörden und Kommunen im Bundesland für Bürger regelt.
Die dortigen Informationsanfragen bezogen sich dabei fast auf alle, Verwaltungsgebiete. Insbesondere wurden Gesuche zum Baurecht, zu Jugendhilfe-, Sozial und Schulangelegenheiten, kommunalen Verwaltungsvorgängen gestellt. Die Vielfalt der angefragten Themen ist ebenfalls vielfältig: Sie reicht von der Finanzierung von Bauvorhaben, Schuldennachweis einer Gemeinde, Landschafts- und Bauleitpläne bis zur Stadtchronik.
Das Datenschutzzentrum in Kiel dokumentiert seit mehren Jahren die Anwendung und Entwicklung des Gesetzes in ihrem Bundesland. Nachfolgend sind einige typische Fälle skizziert, die den Tätigkeitsberichten des Datenschutzzentrums entnommen sind. Hier geht es zu den Beispielen....
Seit 2002 gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen: Ein ausgeprägtes Interesse ist auf dem Gebiet des Bau- und Planungsrechtes festzustellen. Die Bandbreite in diesem Bereich umfasst Einsichtnahme in Bebauungsplanakten, Denkmalschutzakten, luftfahrtrechtliche Genehmigungsakten, Akteneinsicht in Entwässerungssatzungen etc.
Die Menschen interessiert schwerpunktmäßig "querbeet alles, was vor ihrer Haustür geschieht und sie direkt erfahrbar betrifft", so Bettina Sokol, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW in einem Vortrag zum 15. Forum Wiesbadener Datenschutz 2006.
Daneben ist auch ein Interesse der Bürger zu Themen Verkehr und Verkehrssicherheit (Unfallstatistiken, Tempolimit, Einrichtung von Halteverbotszonen, Kalkulation von Rettungsdienstgebühren) zu verzeichnen.
Nachfolgend sind zwei typische Informationsanfragen skizziert, die aus Recherchen beim Büro der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW entstanden sind. Hier geht es zu den Beispielen...
In Brandenburg besteht das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz seit 1998 und ist somit das älteste seiner Art in Deutschland. Laut der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge (Festschrift 10 Jahre Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz in Brandenburg) liegt der Schwerpunkt des Interesses auch hier auf den "kleinen Dinge des Alltags": Bauvorhaben in der eigenen Straße, die Konzeption einer Schulsportanlage, die geplante Ortsumfahrung, die Verkehrsüberwachung, die Kosten für Wasser und Abwasser, die Nutzung der Schwimmhalle, die Errichtung eines Kinderspielplatzes oder einer verkehrsberuhigten Zone oder die Genehmigung für Abwassereinleitung in einen Park (Versickerungsanlage).
Nachfolgend sind typische Informationsanfragen skizziert, die aus den Tätigkeitsberichten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Brandenburg entnommen sind. Hier geht es zu den Beispielen...
Im Land Berlin trat im Jahr 1999 als zweites Bundesland nach Brandenburg ein Informationsfreiheitsgesetz in Kraft.
Fünf Fälle sind nachfolgend anhand der Jahresberichte des Landesdatenschutzbeauftragen skizziert: Hier geht es zu den Beispielen...
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