(In)transparenz in Bayern

I. Mangelnde Auskunfts- und Mitwirkungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene

 

1. Bürger haben kein Einsichtsrecht in die Akten der öffentlichen Verwaltung. 

  • Unliebsame Informationen können von Politik und Verwaltung zurückgehalten werden. Bürger brauchen Informations- und Einsichtsrechte, weil sie von den politisch Verantwortlichen zu wenig über Handlungsoptionen informiert und an Entscheidungsprozessen beteiligt werden.

 

Beispiel Lengries: 2004 nahm der Mobilfunkbetreiber Vodaphone mit der Gemeinde Lengries Kontakt auf, um in Lengries Standorte für zwei UMTS-Sender zu diskutieren. In der Folgezeit wurden die Mobilfunksender hinter verschlossenen Türen zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und Vodaphone verhandelt, die Öffentlichkeit war ausgeschlossen. Der Bürgermeister informierte über den Gemeinderat und einen Bauamtsmitarbeiter zwei Hausbesitzer. Diese verließen sich auf die Aussagen der Gemeinde und unterschrieben Verträge mit Vodaphone. Erst zwei Monate später erfuhr die Öffentlichkeit von diesem Vorhaben, die Verträge waren längst rechtskräftig. Die betroffenen Anlieger wehrten sich massiv gegen die beiden Vorhaben. Innerhalb einer Woche wurden 3000 Unterschriften gegen die Sender gesammelt. Der Streit habe die Dorfgemeinschaft zerstört und das Vertrauen der Bürger in die Gemeindeverwaltung zerstört, so berichtet ein Bürger aus Lengries.

 

Beispiel Stadtbergen: Das Landratsamt Augsburg hatte beanstandet, dass der Haushalt des Marktes Stadtbergen für das Jahr 2005 nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Der Bürgermeister  unterließ es in der öffentlichen Gemeinderatssitzung, beim Tagesordnungspunkt "Haushalt 2005; Genehmigungsbescheid des Landratsamtes vom 04.07.2005", über diese Rüge des Landratsamtes zu informieren.

 

Beispiel Weßling: Gegen den Planfeststellungsbeschluss Sonderflughafen Oberpfaffenhofen hatte das Verwaltungsgericht München II im Februar 2005 eine Klage abgewiesen. Dies war Thema im Gemeinderat von Weßling: "Die Begründung [für die Abweisung der Klage] liegt jetzt vor. Rechtsanwalt Joachim Krauß jedoch schwor das Ratsgremium in geschlossener Sitzung auf absolutes Stillschweigen ein. Das Urteil und dessen Analyse sollen keinesfalls öffentlich werden."  ("Starnberger Merkur" vom 20.5.2005)

 

Beispiel Erbendorf: Gerüchteweise erfuhren die Bürger, dass im nahegelegenen Hessenreuther Wald eine Motorsportanlage von 180 Hektar Größe geplant sei. Im Gespräch sei ein Investitionsvolumen von 25 Mio. Euro. Ein Bürger kommentiert im Internet: "Die Indizien dafür, dass die Planungen für den Bayern-Ring bei Erbendorf bereits viel weiter gediehen sind, als öffentlich zugegeben, verdichten sich. Nun ist sogar ein Lageplan aufgetaucht, in dem die Abmessungen für das ins Auge gefasste Motorsportgelände genau eingezeichnet sind, berichtet der Neue Tag Weiden." Der Bürgermeister wollte sich dazu nicht äußern und ließ die Bürger im Unklaren. Die auf die Pläne angesprochene Waldbesitzerin wird in der Zeitung mit den Worten zitiert: "Woher wissen Sie denn das? Das sollte doch erst nach der Wahl bekannt werden." (Frankenpost vom 26.1.2008)

 

Beispiel Grafing: Dort hat die Fraktion der Grünen einen Antrag auf Verabschiedung einer Informationsfreiheits-Satzung gestellt. "Fraktionssprecherin Angelika Obermayr untermauerte die Forderung [nach einem verbrieften Recht auf Akteneinsicht] damit, nicht einmal die Grünen-Fraktion habe bislang von der Verwaltung alles erfahren. Ihrer Ansicht nach hätte sich der Konflikt [der Stadt ] mit dem Förderverein um das Konzept für das Freibad vermeiden lassen, wenn dessen Mitglieder Zugang zu den nötigen Informationen gehabt hätten." (Süddeutsche Zeitung vom 17.4.2008)

 

Beispiel Neukeferloh: Die Winkerlgründe, ein 4.700 m² großes Grundstück zwischen Rathaus und Kirche der Gemeinde Neukeferloh gelegen, waren seit längerem als Standort eines gemeindeeigenen Seniorenheims vorgesehen. Dieses Projekt war besonders vom damaligen Bürgermeister Wilhelm Dresel (CSU) vorangetrieben und den Bürgern mit großer Mehrheit unterstützt worden. Zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2002 war die Planung schließlich bis zum Spatenstich fertig. Doch der neue Bürgermeister Otto Bußjäger (CSU) verkaufte das Areal im Frühsommer 2005 an die Baugesellschaft Hanika. Der Kaufpreis wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung des Grasbrunner Gemeinderates festgelegt, ohne dass die Bürger davon erfuhren. Erst nach einer Petition eines Neukeferloher Bürgers an den Bayerischen Landtag wurde bekannt, dass der tatsächliche Kaufpreis 1,76 Millionen Euro betrug. Laut einer Studie des Immobilienverbands Deutschland wäre das Grundstück jedoch 2,44 Millionen Euro wert gewesen und ist somit 680 000 Euro unter Wert veräußert worden. Ein Gutachten der  Gemeinde bescheinigte daraufhin einen Verkauf von 15 000 Euro über Wert. Diese Rechnung berücksichtigt allerdings nicht, dass ein Bebauungsplan für das Grundstück bereits in Arbeit war, welcher den Wert des Areals erheblich gesteigert hätte, hätte die Gemeinde nur ein wenig gewartet.

Mit Hilfe eines Informationsfreiheitsgesetzes hätten die Bürger das Recht gehabt, bereits frühzeitig die Pläne und den Kaufpreis für das besagte Grundstück einzusehen, da es sich hierbei ja um Gemeindeeigentum handelte. Somit hätten die Bürger auch selbst entscheiden können, was mit ihrem aller Eigentum geschehen solle. (Süddeutsche Zeitung – Ausgabe Nord vom 18./19. November 2006, Münchener Merkur vom 16. November 2006, Abendzeitung vom 17. November 2006))

 

 

  • Bürger werden nicht oder nicht ausreichend in die Planung zukünftiger Projekte einbezogen. Bürgerversammlungen dienen in der Praxis vielfach nicht, wie vom Gesetzgeber eigentlich gedacht, zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und Vorstellung von Handlungsalternativen zukünftiger, sondern zur Information bereits getroffener Entscheidungen. Wenn Bürger informiert werden, haben sie daher oft das Gefühl, oft vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

 

Beispiel Pfeffenhausen, wo Bürger öffentlich monieren: "Viele Entscheidungen in der Pfeffenhausener Kommunalpolitik werden »im stillen Kämmerlein« getroffen und dann meistens schnell in der Gemeinderatssitzung (überwiegend im nichtöffentlichen Sitzungsteil) beschlossen. Die aktuellen Beispiele dafür sind die Betriebskläranlage der Brauerei Pöllinger, die Mobilfunkanlage bei Ludmannsdorf, die geplante Reifen-Recycling-Anlage in Holzhausen. Aus der Vergangenheit ließen sich noch eine Reihe weiterer Beispiele aufzählen. Es werden im Vorfeld dieser Beschlüsse keine Informationen von Seiten des 1.Bürgermeisters und seiner Verwaltung an die Allgemeinheit gegeben und keine Gespräche mit den betroffenen Gemeindebürgern geführt. [...] Im Bereich der Kommunalpolitik gibt es doch die besten Möglichkeiten, die Bürgerinnen und Bürger in die geplanten Vorhaben mit ein zu beziehen. Es geht doch nicht darum, immer nur die Sonderinteressen einiger weniger zu befriedigen und sich nicht um die Meinung und Interessen der anderen zu kümmern. Deshalb muss sich grundsätzlich etwas in der Pfeffenhausener Kommunalpolitik ändern. Eine neue Kultur des Dialogs zwischen Personen und Gruppierungen innerhalb der Gemeinde Pfeffenhausen ist notwendig." (Blickpunkt Pfeffenhausen, 5.1.2008)

 

Beispiel Unterföhring: Ein Bürger schrieb dem Bürgermeister im Januar 2008 einen Brief, in dem er zehn Maßnahmen zur Verbesserung der Bürgerinformation vorschlägt. Unter anderem sollte der Bürgermeister regelmäßig über den Sachstand großer Projekte informieren und die Tagesordnungen nichtöffentlicher Sitzungen bekannt geben. Im konkreten Fall ging es um das Geothermie-Projekt, über dessen Wirtschaftlichkeit in der Öffentlichkeit nichts verlauten würde. Sein Antrag auf Akteneinsicht war 2007 abgelehnt worden, seinem Antrag, dass der Bürgermeister über das Projekt auf der Bürgerversammlung oder auf einer eigenen Informationsveranstaltung berichten sollte, wurde nur zögerlich und auf Drängen nachgegeben. (vgl. die Presseberichte in der "Süddeutschen Zeitung – Landkreis Nord" vom 22.11.07, 24./25.11.07, 7.1.08 und 20.2.08)

 

 

  • Bürger brauchen Informations- und Einsichtsrechte, weil sich erweist, dass der Stadtrat als alleiniges Kontrollgremium nicht ausreicht.

 

Beispiel Furth im Wald: Die Stadt ist mit mindestens 25,5 Mio. Euro verschuldet. Der Kommunale Prüfungsverband stellte fest, dass die finanzielle Schieflage zu 80 Prozent auf politische Fehlentscheidungen zurückzuführen sei. Der Bürgermeister hatte zudem in rechtswidriger Weise gehandelt und unter anderem Verträge abgeschlossen ohne vorherigen Stadtratsbeschluss. Der Kommunale Prüfungsverband stellte fest, dass sich der Stadtrat jahrelang nicht oder zu wenig mit den Finanzen befasst habe. Dieser verwies zur Entschuldigung auf seine angeblich eingeschränkte Überwachungsbefugnis. Dem widersprach das Landratsamt : "Der Stadtrat hat ein umfassendes Informationsrecht. Dieses muss natürlich auch ausgeübt werden." (Mittelbayerische Zeitung vom 3.5.2006)

 

2. Sogar Stadtratsmitglieder haben gegenüber Bürgermeister und Verwaltung kein individuelles Akteneinsichtsrecht in Sitzungsunterlagen.

 

Auch ein Auskunftsrecht besteht für Stadtratsmitglieder nur  gegenüber dem Leiter der Gemeindeverwaltung (Bürgermeister), nicht gegenüber Verwaltung selbst. Solche Regelungen halten demokratischen Erfordernissen nicht stand.

 

Beispiel Passau: Die Stadt wollte 2007 eine Informationsfreiheits-Satzung beschließen, die den Bürgern Informations- und Akteneinsichtsrechte für Angelegenheiten aus dem eigenen Wirkungskreis gewährt. Die Regierung von Niederbayern unternahm im November 2007 eine "Rechtsaufsichtliche Würdigung", in der einzelne Regelungen des Satzungstextes beanstandet und vor dem Vorhaben  indirekt abgeraten wurden, indem die Regierung vor dem zu ernormen Verwaltungsaufwand warnt. Das Schreiben wurde weder den Stadtratsmitgliedern ausgehändigt noch wurde sein genauer Inhalt dem "Bündnis für Informationsfreiheit" auf schriftliche Anfrage hin mitgeteilt.

 

Beispiel Regensburg: "Ein Regensburger Rechtsanwalt erstattet Anzeige gegen den Oberbürgermeister: Er vermutet strafbare Handlungen bei Geschäften mit Grundstücken der Stadt. Die Grundstücksgeschäfte erfolgten überwiegend durch eine stadteigene GmbH und zwar auf Grund eines Beschlusses des Aufsichtsrats der GmbH. Wieder ist Aufsichtsratsvorsitzender der Oberbürgermeister. Seit vielen Jahren laufen Gerüchte, dass bei diesen Vorgängen irgendetwas nicht in Ordnung sei. Bitten einzelner Stadtratsmitglieder um Aufklärung werden vom Oberbürgermeister abgelehnt. (Im Übrigen: das Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt).

   Wie kann das alles geschehen? Verlangt doch das Bundesverfassungsgericht, verlangt doch die Europäische Union (EU) ständig und bestimmt Transparenz von staatlichem, insbesondere von kommunalem Handeln? Haben wir nicht einen Stadtrat, der für des Handeln der Kommune, der für die Kontrolle des Handelns der Kommune zuständig und verantwortlich sein sollte? [...]

   Obwohl das GG für die Parteien lediglich bestimmt, dass sie bei der "politischen Willensbildung des Volkes mitwirken", hat sich in der Praxis ein Parteienmonopol gebildet. Die Machtfülle der (herrschenden) Parteien greift voll auch in das Gemeinderecht ein. Auch hier bestimmen die Parteien (neben im Gemeinderecht zulässigen Wählergemeinschaften), wer auf welchem Platz für den Stadtrat kandidiert, auch hier üben die Parteien auf ihre Stadtratsmitglieder Zwang aus, auch im Stadtrat gibt es de facto eine regierende Mehrheit und eine Opposition. Es ist deshalb nicht haltbar, von dem einheitlichen Organ Stadtrat zu sprechen. Nicht haltbar ist vor allem, in Gemeindeangelegenheiten nur dem Organ Stadtrat und nicht dem einzelnen Stadtratsmitglied Rechte einzuräumen.

   Nicht nur deshalb, sondern auch rein logisch ist die herrschende Meinung einschließlich der bayerischen Rechtsprechung nicht haltbar, dass das einzelne Stadtratsmitglied gegen den Oberbürgermeister, gegen die Verwaltung weder ein individuelles Auskunftsrecht, noch ein Akteneinsichtsrecht, noch ein sonstiges Informationsrecht hat. Wie soll ein Stadtratsmitglied bei einer Abstimmung entscheiden, wenn es die einzelnen Fakten des Sachverhalts nicht kennt? Wie soll der Stadtrat die Gemeindeverwaltung kontrollieren, wenn nicht jedes einzelne Stadtratsmitglied ein Informationsrecht hat? Der Willkür, dass eine Parteienmehrheit im Sinne einer Parteiraison bestimmt, was überprüft werden kann und was nicht, ist so Tür und Tor geöffnet. Diese Praxis ist vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung [...] unerträglich."

Dieser Beitrag von Hermann Striedl, einem ehemaligen Richter, erschien am 14.02.08 in der Internetzeitung „Der Leserbrief“. Der vollständige Text ist nachzulesen unter http://www.der-leserbrief.org/297/was-ist-los-mit-regensburg

 

3. Kommunale Unternehmen werden durch Rechtsformen des Privatrechts (z.B. GmbH) der Kontrolle durch Stadtrat und Öffentlichkeit entzogen. Bürger müssen erst gerichtlich klagen, um ihr Auskunftsrecht durchzusetzen.

 

Beispiel Passau: Die ödp wollte erreichen, dass die Medien vorab über die Tagesordnung der  Aufsichtsgremien kommunaler GmbHs informiert werden. Die Verschwiegenheitspflicht für Kreis- und Stadträte soll aufgehoben werden. Themen, die vor der Auslagerung in kommunale Gesellschaften öffentlich diskutiert wurden, sollten nicht der Geheimhaltung unterliegen. Der Bürgermeister vertrat dagegen die Ansicht, dass die Geheimhaltung ein rechtliches Erfordernis sei. Die ödp initiierte ein Bürgerbegehren "Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik" zur Abschaffung der Geheimhaltungspflicht in kommunalen GmbHs. Der Passauer Stadtrat hatte im Juni 2004, obwohl die erforderliche Zahl an Unterschriften vorlag, die Zulassung des Bürgerbegehrens in einer Patt-Abstimmung verweigert. Die Vertreter der Initiative reichten daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg ein. Das Gericht verpflichtete im Februar 2005 die Stadt zur Zulassung des Bürgerbegehrens. Die Stadt legte dagegen Berufung ein und unterlag 2006 abermals beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

 

Beispiel München: Die Münchner Olympiapark GmbH, eine ein aus der Stadtverwaltung ausgegliederter Betrieb und somit 100prozentige Tochter der Stadt München, hatte sich geweigert, Fragen eines Journalisten zu Sponsorengeldern zu beantworten. Sie sei keine Behörde und die Fragen würden Geschäftsgeheimnisse tangieren. Erst durch ein Urteil des Amtsgerichts München konnte das Unternehmen zur Auskunftserteilung verpflichtet werden. Die Stadt leiste jährlich Zuschüsse in Millionenhöhe, woraus sich ein Informationsanspruch der Bevölkerung und der Steuerzahler ergeben, ob diese öffentlichen Gelder den Grundsätzen des Haushaltsrechts entsprechend verwendet würden. Dieser Auskunftsanspruch sei höher zu bewerten als etwaige Verschwiegenheitsvereinbarungen mit den Sponsoren. Da die GmbH öffentliche Aufgaben wahrnehme, unterliege sei einer besonderen Kontrolle der Öffentlichkeit. (Urteil vom 23.3.2006, 161 C 30634/05)

 

Beispiel Starnberg: "Die Grünen sind mit ihrem Antrag im Kreisausschuss gescheitert, einen Teil der Aufsichtsratssitzungen der Kreisklinik öffentlich zu machen. Die Öko-Partei berief sich dabei auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg. Im Kreisausschuss musste sich Grünen-Sprecher Peter Unger aber von Landrat Heinrich Frey (CSU) und von Maren Wetzstein-Demmler vom Landratsamt sagen lassen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und es sich außerdem auf die "Lockerung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten2 beziehen würde.

Unabhängig von dieser Sachlage unterstrich Frey, dass es für ihn überhaupt nicht infrage komme, interne Belange des Kreiskrankenhauses öffentlich zu machen. „Wir stehen in großer Konkurrenzsituation zu anderen Kliniken“, sagte er. Man könne sich daher nicht in die Karten schauen lassen. Unger widersprach: Es könne nicht angehen, dass die Bevölkerung ausgesperrt werde, immerhin würde die Klinik durch Steuergelder finanziert. [...]"   (Würmtal SZ vom 10.5.2005)

 

Beispiel Pullach: 2Mit der Gründung der beiden Kommunalfirmen IEP und VBS hat es begonnen, dass offensichtlich auch die Gemeinderäte in Pullach nicht mehr in vollem Umfang sachlich über die Punkte informiert werden, über die sie als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger Bescheid wissen sollten, um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können.

Die Pullacher Firmen IEP und VBS - beide in der Rechtsform einer GmbH gegründet - führen ein Eigenleben, das dem Einfluss und der Kontrolle der Gemeinderäte weitestgehend entzogen ist. Nun ist eine Firma, die als GmbH geführt wird, nicht etwas grundsätzlich Schlechtes. Nur wurden diese Rechtsform und die zugehörigen Regeln für gewinnorientierte Firmen gemacht, die sich in Privatbesitz befinden. Da sich diese Firmen auf dem Markt gegenüber der Konkurrenz behaupten müssen, gehören viele Entscheidungen und Unterlagen zum Geschäftsgeheimnis und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die Tätigkeit der Kommunen orientiert sich aber am Gemeinwohl ihrer Bürger. Die zugehörigen Regeln, wie z.B. die Gemeindeordnung, sehen vor, dass demokratisch gewählte Gemeinderäte die Gemeinde verwalten. Zu den wesentlichen demokratischen Regeln gehören Öffentlichkeit und Transparenz. Nur relativ wenige Entscheidungen, bei denen die Privatsphäre oder besondere Interessen der Gemeinde geschützt werden sollen, unterliegen der Vertraulichkeit und müssen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden. Heute wird die Rechtsform der GmbH zunehmend von Kommunen missbraucht, um bestimmte Sachverhalte und Informationen bewusst der Öffentlichkeit zu entziehen. Es stellt sich daher die Frage: In welchem Umfang darf sich eine Gemeinde der demokratischen Kontrolle entziehen, in wieweit darf ein Gemeinderat entmachtet werden? Hierzu hat inzwischen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof an einem Beispiel aus Passau seine Rechtsauffassung bekannt gegeben. Auch in Pullach hat sich der Gemeinderat mit der Gründung der beiden Firmen selber entmachtet."

Dr. Jürgen Krey in KLIB (Kommunalpolitisch Liberale Information Bayern) August 2006

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