Ein Bürger in Schleswig-Holstein erbat Zugang zu Bilanzen und Gutachten zum Unternehmenswert eines städtischen Eigenbetriebs. Zum Zeitpunkt der Antragstellung hatte die Gemeinde den Eigenbetrieb bereits in eine GmbH überführt und 49,9 % der Anteile an ein privates Energiedienstleistungsunternehmen verkauft. Der Petent begehrte dabei Informationen, welche sich auf den Zeitpunkt vor der Umwandlung des städtischen Eigenbetriebs bezogen.
Eine Stadt in Schleswig-Holstein hatte eine externe Beratungsfirma mit einer Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung der Kernverwaltung beauftragt. Ein Bürger beantragte die Einsichtnahme dieses Gutachtens nach dem IFG-SH.
Der Petent erhielt jedoch schlussendlich Zugang zu den Informationen des Gutachtens. Interne
Ein Vermieter erbat unter Berufung auf das IGH-SH von seinen Stadtwerken die Übersendung von Informationen zum Energieverbrauch einzelner Mieter. Dieser benötigte er zur Eintragung in den sogenannten Energieausweis. Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass der Eigentümer des Gebäudes einen Energieausweis erhält. Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück verkauft werden, hat der Verkäufer dem Kaufinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Der Energieausweis dient zur Feststellung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Stadtwerke stellten dem Petenten die Verbrauchsdaten in Form von kumulierten Angaben, aus denen eine personen- bzw. haushaltsspezifische Entschlüsselung der Daten herstellbar war.
Angesichts der Planungen für die Verlängerung der Startbahn des Flughafens Kiel begehrte eine Bürgerinitiative Einsicht in Vorgänge, die den Bau des Flughafens und dessen geplante Erweiterung betrafen. Einen entsprechenden Antrag stellte die Bürgerinitiative beim Wirtschaftsministerium und bei der Stadt Kiel.
Die Statistiken der Eichämter über Füllmengenkontrollen weisen immer wieder Fälle von Unregelmäßigkeiten bei der Abfüllung von Fertigpackungen aus. Der Statistik der Eichämter sind jedoch die jeweiligen Produkte und die verantwortlichen Betriebe nicht zu entnehmen. Um diese in Erfahrung zu bringen, wandte sich eine Verbrauchschutzorganisation an das Eichamt und bat unter Berufung auf das IFG-SH um Auskunft über die konkreten Beanstandungsfälle in Schleswig-Holstein.
Eine Petentin benötigte wegen eines unmittelbar bevorstehenden Gerichtstermins Informationen aus einer Gewerbeakte. Es ging darum, in Erfahrung zu bringen, wann genau die Gewerbeuntersagungsverfügung gegen ihren Prozessgegner erlassen worden war.
Gegen die Planung eines Neubaugebiets in einer Gemeinde in Schleswig-Holstein regte sich in der Bevölkerung Widerstand. Eine Bürgerinitiative begehrte Einsicht in sämtliche vorhandenen Unterlagen zu dem Bebauungsplanverfahren, z.B.: in die Planungsunterlagen, Landschaftspläne und Flächennutzungspläne.
Im Zuge der Planung einer Abfallverbrennungsanlage prüfte eine schleswig-holsteinische Stadt mehrere Standorte. Als sie sich schließlich auf einen Standort mitten im Stadtgebiet festlegte, regte sich in der Bevölkerung Protest. Eine Bürgerinitiative wurde gegründet und ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids gestellt. Eine zentrale Rolle spielten für dieses Verfahren Prüfungen von alternativen Standorten für die Anlage. Die Bürgerinitiative wandte sich an die Stadtwerke, die die alternativen Standortüberprüfungen durchgeführt hatten, und bat um Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.
Ein Petent in Schleswig-Holstein wollte in Erfahrung bringen, wann ein städtisches Heizkraftwerk veräußert worden war, und in welcher Form die Stadt weiterhin an dem Kraftwerk beteiligt ist. Ihn interessierte besonders, in welcher Weise die Stadt Einfluss auf die Betriebsführung des Kraftwerks nehmen kann und welche vertraglichen Vereinbarungen über die Versorgung des Stadtgebiets getroffen worden sind.
Nach Ausbau mehrer Straßen im Rahmen eines gemeindlichen Bauprojekts wurden die Eigentümer der Anliegergrundstücke zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Einer der betroffenen Grundstückseigentümer begehrte Einsicht in die maßgeblichen Kalkulationen der Ausbaubeiträge.
Ein Bürger einer Gemeinde in Schleswig-Holstein interessierte sich für die Gebührenberechnungstabelle der Abwasserbeseitigung. Die Gemeinde stellte dem Petenten eine anonymisierte Aggregation der Daten zur Verfügung, da sonst personenbezogene Daten von Grundstückseigentümern offenbart geworden wären. Später stellte sich jedoch heraus, dass es dem Petenten insbesondere um die Flächenberechnungen für gemeindeeigene Grundstücke und deren Abwassergebührbelastung ging.
Die Verkehrsschauen dienen dem Zweck, in regelmäßigen Abständen durch die Straßenverkehrsbehörden im Zusammenwirken mit den beteiligten öffentlichen Stellen, z. B. der Polizei, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs vorliegen, und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Mehrere Petenten in Schleswig-Holstein erbaten Einsicht in die Ergebnisse dieser Verkehrsschauen, vor allem, weil es sich dabei um die Verkehrsverhältnisse in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft handelte.
Eine kreisangehörige Stadt in Schleswig-Holstein plante den Neubau einer Grundschule und lobte hierfür einen beschränkten Realisierungswettbewerb aus. Die eingereichten Angebote enthielten Kostenberechnungen, Kalkulationen und Pläne. Am Abgabetermin wurden die Angebote im Beisein des Bürgermeisters, der Mitbewerber und städtischer Mitarbeiter geöffnet und verlesen. Die anschließenden Beratungen der Ausschüsse über die Entwürfe und die Kostenkalkulationen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nachdem der Hauptausschuss über die Vergabe des Auftrags entschieden hatte, musste der unterlegene Architekt in der Presse lesen, dass sein Angebot um Längen teurer gewesen sein sollte als das seines Konkurrenten. Weil er dies nicht so recht glauben wollte, begehrte er Einsicht in die eingereichten Unterlagen seines Konkurrenten.
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