Bisher sieht das Sozialgesetzbuch kein Recht auf Einsichtnahme in interne Verwaltungsvorschriften vor, die Anwendung bspw. bei der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt finden. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen war es jedoch nun möglich, dass Antragsteller von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe die behördlichen Entscheidungsprozesse nachvollziehen oder nachprüfen konnten.
Ein Bürger in Nordrhein-Westfalen, der eine Apotheke vor einer Baustelle besitzt, beantragte Einsicht in die Bautagebücher einer Baustelle. Die Einsichtnahme in diese Akten sollte ihm Informationen darüber bringen, ob die Baustelle zügig und schnell abgewickelt wurde. Anhand dieser Informationen wollte er prüfen, ob sich ein Prozess auf Verdienstfall wegen der Baustellenbehinderung lohnen würde.
Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
Postfach 101041
80084 München
Tel. 08071 - 5975120
ifg-bayern@mehr-demokratie.de