Berlin

1. Herausgabe eines Begehungsprotokolls über Gehwegzustand

Eine Petentin beantragte durch beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Herausgabe einer Kopie des Begehungsprotokolls über den Zustand eines Gehweges. Die Petentin hatte sich dort eine Fußverletzung zugezogen, die sie auf die Schadhaftigkeit des Gehweges zurückführte. Sie wollte zur Begründung eines etwaigen Schadenersatzanspruchs anhand des Begehungsprotokolls nachvollziehen, ob das Bezirksamt seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. 

2. Bildungsstandards im Unterrichtsfach Physik

Ein Petent hat beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder erfragen wollen, wer die Verfasser der Bildungsstandards im Fach Physik für den Mittleren Schulabschluss sind, insbesondere wer den Beschluss der Kultusministerkonferenz hierzu vorbereitet hat. Bei dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz handelt es sich aufgrund eines Abkommens zwischen den Ländern um eine Dienststelle des Landes Berlin. Deshalb ist das IFG im Hinblick auf die dort vorhandenen Unterlagen anwendbar. Zu diesen Unterlagen gehören auch Listen mit den in den jeweiligen Kommissionen arbeitenden Mitgliedern aus den Bundesländern. Außer dem Ländervertreter Berlins unterfallen die Mitglieder nicht dem Anwendungsbereich des IFG, sodass das Sekretariat der Kultusministerkonferenz deren Zustimmung zur Offenbarung ihrer Daten erbeten hat (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 BlnIFG). 

3. Asbestgutachten über eine Grundschule

Besorgte Eltern in Berlin hatten über einen Rechtsanwalt bei der Schulbehörde Tempelhof-Schöneberg Einsicht in die Asbestgutachten zu einer Grundschule, auf die sie ihre Kinder schickten, beantragt, die seit 1994 erstellt worden waren. Darüber hinaus wurde Einsicht in diejenigen Akten verlangt, die die schulorganisatorischen Maßnahmen zur Asbestsanierung bzw. Schließung der Grundschule beinhalten. 

4. Verkehrsvertrag mit der S-Bahn

Ein Petent in Berlin wollte wissen, mit welcher Hilfe Rollstuhlfahrer rechnen können, wenn sie bei der S-Bahn aufgrund von Betriebsstörungen (z. B. defekte Aufzüge) oder Bauarbeiten (nicht nutzbarer Schienenersatzverkehr) auf der Strecke bleiben. Hierzu wandte er sich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin, die unter Hinweis auf den Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH mitteilte, dass hiernach eine Verpflichtung bestünde, bei der Einrichtung von Ersatzverkehr die Belange behinderter Menschen zu berücksichtigen. Da sich diese Auskunft nicht mit der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage einer Abgeordneten deckte, nach der die S-Bahn Berlin GmbH erklärt habe, dass „auf Anforderung durch den Kunden ein Taxidienst angeboten würde“, beantragte der Petent die Einsicht in den Verkehrsvertrag, soweit Belange von Rollstuhlfahrern betroffen sind. 

5. Zwischenbericht zur Evaluation des Videoüberwachung bei der BVG

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union hatte bei den Berliner Verkehrsbetrieben die Herausgabe einer Kopie des Zwischenberichts des evaluierenden Instituts über das von der BVG abgebrochene Pilotprojekt zur Videoüberwachung der Berliner U- und S-Bahn-Stationen beantragt. Sie interessierte, mit welcher Argumentation das Pilotprojekt schlussendlich eingestellt wurde.

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