Seit dem 1. Januar 2006 gibt es bereits ein Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland. Dieses gilt jedoch nur für die Behörden des Bundes. Über Akteneinsichtsrechte auf Landesebene müssen die Landesparlamente entscheiden.
In neun Bundesländern gibt es bereits Informationsfreiheitsgesetze, nicht so in Bayern: Am 18. Oktober 2006 lehnte die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag zwei Entwürfe von den Oppositionsfraktionen ab.
Appell des Bündniss "Informationsfreiheit für Bayern" an die FDP-Bayern
Verbraucherinformationsgesetz in Bayern
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erteilt Karl Gmeiner eine Absage
Rathäuser, Beamte und Gerichte hat Karl Gmeiner mit seinen Anträgen für mehr Informationsfreiheit eingedeckt. Mehr "Bürgerfreundlichkeit" wünscht sich der...
Noch kann die bayerische Staatsregierung sich nicht entschließen, ein Informationsfreiheitsgesetz für Bayern einzuführen. Deshalb unser Vorschlag an die Bürgermeister, Stadträte oder Gemeinderäte der bayerischen Kommunen: Schaffen Sie vor Ort ein gläsernes Rathaus! Deshalb unser Appell an die bayerischen Bürger. [mehr dazu...]
Zum Thema des Auskunftsrechts Einzelner gegenüber privatrechtlichen GmbHs, die einen öffentlichen Auftrag haben und in deren Vorstand Städte- bzw. Gemeindevertreter sitzen bietet das vom Verwaltungsgerichtshof zugelassene Bürgerbegehren der ödp-Passau einen guten Anhaltspunkt. [mehr dazu...]
Im Zuge der schon länger existierenden EU-Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang zu Umweltinformationen werden von den Parlamenten in ganz Europa die Rechte der Bürger gestärkt.
Auch in Bayern gibt es seit 8. Dezember 2006 ein Umweltinformationsgesetz!
Dieses Gesetz ist in weiten Teilen wörtlich von der EU-Richtlinie umgesetzt. Das Bündnis für Informationsfreiheit bewertet das Gesetz insgesamt inhaltlich positiv. Besonders die Argumentation des Umweltministeriums ist zu würdigen, weil unter anderem auch sämtliche Argumente gegen ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz entkräftet werden.[mehr dazu...]
Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?
Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um die Informationsfreiheit, klären mit unseren Fachanwälten rechtliche Fragestellung und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Bündnis für Informationsfreiheit
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