Diese Seite veröffentlicht Anfragen nach den Informationsgesetzen des Bundes und hilft Ihnen, selber Anfragen an den Staat zu stellen. Diese Seite veröffentlicht InformationsfreiheitsAnfragen und ihre Antworten, so dass andere nicht dieselbe Anfrage stellen müssen.
Gemeinsames Projekt des Chaos Computer Club e.V. (CCC) und des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD).
Jeder Vierte in Bayern hat freien Informationszugang!
Website der Landtagsabgeordneten Susanna Tausendfreund von der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen über die IFS-Kampagne in den Kommunen.
Sammlung von Gesetzen, Klagen und Initativen rund um die Informationsfreiheit von Walter Keim - Hochschule SØR-TRØNDELAG, Norwegen
Internetauftritt des Viruellen Datenschutzbüros.
Das Virtuelle Datenschutzbüro ist eine im Internet betriebene zentrale Informations- und Anlaufstelle für Datenschutzfragen, die von zahlreichen offiziellen Datenschutzinstitutionen (Projektpartnern) mitgetragen wird.
Themen:
Heike Mayer: Für eine Öffentliche Verwaltung, die diesen Namen verdient
Edda Müller: Informationsfreiheit: Instrument im Kampf gegen fragwürdige Lobbymethoden
Konstantin von Notz: Anfrage zur Informationsfreiheit offenbart Rat- und Tatlosigkeit der Bundesregierung
Dieter Hüsgen: Perspektiven der Informationsfreiheit. Ein Tagungsbericht
Janina Kalle: Anfrage beim Auswärtigen Amt gemäß Informationsfreiheitsgesetz. Ein Erfahrungsbericht
Informationsfreiheit fehlt noch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
Lothar Hermes: Einsichtsrecht bei kommunalen Unternehmen
Imke Sommer: Offenes Regierungshandeln I: Verpflichtung zur Transparenz in Bremen
Florian Allwein, Maik Bohne, Sebastian Haselbeck, Philipp Müller, Ole Wintermann: Offenes Regierungshandeln II: Open Government – Transparenz und Offenheit in der Politik
Stefan Wehrmeyer: Offenes Regierungshandeln III: Frag den Staat!Neue Plattform für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz geht online
Informationsfreiheit: Gerichtsurteile
nachgehakt - Textsammlung fuer die journalistische Praxis.
Alle wissen, dass Behoerden Auskunft geben muessen, egal ob sie zum Bund, zum Land oder zur Kommune gehoeren. Genauso sind auch oeffentliche GmbHs und andere Firmen im Staatseigentum zur Offenheit verpflichtet. Doch was tun, wenn ein Oberbuergermeister schweigt, ein Amt nur Ausfluechte verteilt und ein kommunaler Geschaeftsfuehrer meint, er leitet eine Privatfirma?
Das neue Handbuch "nachgehakt" des netzwerk recherche zeigt, mit Hilfe welcher Gesetze man sein Recht erstreiten kann. Der Herausgeber des Nachschlagewerkes, Prof. Udo Branahl, unterrichtet seit 1979 Medienrecht an der Universitaet Dortmund. Er gilt als einer der renommiertesten Presserechtler Deutschlands. Anhand von konkreten Faellen schluesselt Branahl im Handbuch "nachgehakt" auf, wie Journalisten ihr Recht auf Auskunft gegenueber staatlichen Behoerden durchsetzen koennen. Egal auf welcher Ebene, von der Kreisverwaltung bis zum Bundesministerium. In der umfangreichen Dokumentensammlung kann zudem jeder Interessierte nachlesen, wie er Antraege richtig formuliert und mit widerspenstigen Aemtern umgehen kann.
Das Handbuch entstand in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Recherche und der Heinrich Boell Stiftung NRW. Der Druck des Buches wurde von der Stiftervereinigung der Presse gefoerdert.
Gegen eine Versandkostenbeteiligung von fuenf Euro kann es bei
David Schraven, Fernewaldstr. 214, 46242 Bottrop
bestellt werden.
Rechtliche Grundlagen zu allen Gesetzesinitiativen in Deutschland
Auskunftsrechte gegenüber GmbHs mit öffentlichen Auftrag oder Steuerung
Recht auf Zugang zu Umweltinfomationen in Bayern und Deutschland
Ausgewähltes Informationsmaterial des Bündnisses für Informationsfreiheit.
Bündnis für Informationsfreiheit
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