Um Ihnen den Einstieg in das umfassende Thema Informationsfreiheit zu erleichtern, haben wir ein Informationspaket für Sie bereit gestellt. Sie finden folgend kompakte Informationen zum Thema Akteneinsichtsrechte, sowie in Kurzform die Forderungen und Ziele des Bündnisses für Informationsfreiheit.
![]() | Kurzinformationen zum Thema Akteneinsichtsrechte und dem Bündnis Informationsfreiheit für Bayern | 113 K |
Zur näheren Auseinandersetzung mit dem Thema Informationsfreiheit empfehlen sich folgende Dokumente:
Im Juli 2011 ist die Informationsbroschüre des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern in 4. Auflage erschienen.
Eine PDF-Fassung (390 KByte) der Broschüre ist online verfügbar.
![]() | Das Argumentationspapier des Bündnisses für Informationsfreiheit setzt sich mit geläufigen Standpunkten gegen Informationsfreiheit auseinander | 115 K |
Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?
Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen rund um die Informationsfreiheit und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Bündnis für Informationsfreiheit
c/o Mehr Demokratie e.V.
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Tel. 08071 - 5975120
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