Die Informationsfreiheitssatzung von Coburg, die auf Probe für ein Jahr gültig war, wurde wieder außer Kraft gesetzt. Im Stadtrat war vereinbart worden, nach Ablauf eines Jahres die bisherigen Erfahrungen...
Seit unserem letzten Newsletter im Juni hat es wieder eine Reihe Kommunen gegeben, die eine Informationsfreiheits-Satzung verabschiedet haben (oder den Beschluss gefasst haben, sich eine zu geben). 34 Kommunen von 2000 – das...
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Ein voraussetzungsloser Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Ob Bürger, Unternehmen oder Behörde, Informationsfreiheit nützt jedem. Die positiven Erfahrungen aus der Anwendung eines IFGs finden sich in den Bundesländern mit einem IFG, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben.
Sie möchten sich aktiv für die Informationsfreiheit (in Bayern) einsetzen und haben eine Frage dazu?
Fragen Sie uns! Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen rund um die Informationsfreiheit und geben Ihnen eine Handlungsanleitung für Ihr Engagement!
Alternativ finden Sie in unserem Informationspaket alle wesentlichen Fakten zu Akteneinsichtsrechten allgemein, den Argumenten für mehr Transparenz und Möglichkeiten aktiv zu werden.
Bündnis für Informationsfreiheit
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